2022

Am 25. März findet, Corona bedingt nach 2 Jahren wieder physisch, die Miteigentümer:innen-Versammlung der unteren Siedlung statt. Das Fernwärmeprojekt wird erstmals durch Reini Schenkel (Ausschuss) vorgestellt. Die Versammlung diskutiert intensiv und beschliesst mit grossem Mehr, dass eine Arbeitsgruppe (AG Fernwärme) das Projekt weiterverfolgen soll.

Ende April/Anfang Mai findet eine Umfrage in der unteren Siedlung statt. 44 von 47 Parteien beteiligen sich daran, 37 Parteien wollen an die Fernwärme anschliessen.

Am 3. Mai findet die erste Sitzung der AG Fernwärme statt. Reini Schenkel, erfahrener Architekt bei Planung und Ausführung von Grossprojekten und Präsident der unteren Siedlung, übernimmt den Vorsitz. Fredi Kneubühler plant die ganze Technik. Seinem Fachwissen, seinem Engagement, Durchhaltewillen und Enthusiasmus ist es zu verdanken, dass das Projekt auch in schwierigen Situationen weiterverfolgt und vorangetrieben wird. Unterstützt werden sie von Martin Sägesser, Hans-Ruedi Kunz und Jörg Lenzin. Ab Juli vertritt Lukas Kohli als Gast die obere Siedlung in der AG Fernwärme.

Ziel ist die Gründung einer «Miteigentümergemeinschaft Fernwärme» im Juni 2023, der Baustart im folgenden Winter (23/24) und die Inbetriebnahme auf Herbst 2024. Geplant sind Leitungen durch die Keller aller Liegenschaften sowie eine «Übergabestation» in der Tiefgarage der unteren Siedlung.

Im August stellt Fredi Kneubühler das Projekt in der oberen Siedlung vor. Acht von vierzehn Parteien würden sich an einem Fernwärmenetz beteiligen.

Diese Knackpunkte beschäftigen die AG Fernwärme:

  • Die Leitungen zu den einzelnen Grundstücken verlaufen zwangsläufig über die gemeinschaftlichen Parzellen. Um dort bauen zu können, ist die Zustimmung aller Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen Siedlung erforderlich (Einstimmigkeit  rechtliche Hürden). 
    Um diesen Hürden begegnen zu können, findet bereits am 18. August ein erstes Treffen mit Schärer Anwälten, Nik Brändli und Christoph Bundi, statt. Diese erklären die Notwendigkeit der Anpassung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung NVO der unteren Siedlung für unabdingbar.
  • Die Bereitschaft, sich für Fernwärme zu entscheiden, hängt natürlich von den Kosten ab. Diese hängen wiederum von der Anzahl der mitmachenden Parteien ab …
  • Aus historischen Gründen gibt es Spannungen zwischen der älteren unteren und der neueren oberen Siedlung. Deshalb sollte ausser der gemeinsamen Übergabestation jede Siedlung ein eigenes Netz finanzieren und erstellen.
  • Die Dienstbarkeiten und eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung für eine neue Miteigentümergemeinschaft «Fernwärme» werden mit der Unterstützung von Schärer Anwälten entworfen und unzählige Male überarbeitet.
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